Willkommen in der „Eisernen Heimat“

Du trägst Rot und Weiß im Herzen, fieberst mit Union Berlin durch Höhen und Tiefen und suchst eine Gemeinschaft, die diese Leidenschaft teilt? Dann bist du bei uns genau richtig! Die „Eiserne Heimat“ ist mehr als nur ein Fanclub – wir sind eine Familie, die sich auf und neben dem Platz unterstützt, ob bei Heim- und Auswärtsspielen oder unseren gemeinsamen Fan-Aktionen.

Hier pflegen wir die Tradition und leben die Werte, die Union so einzigartig machen: Treue, Respekt und ein unvergleichlicher Zusammenhalt. Gleichzeitig sind wir offen für neue Ideen und freuen uns über jedes neue Gesicht, das unseren Fanclub bereichert. Egal, ob du schon seit Jahren dabei bist oder erst kürzlich Unioner wurdest – in der „Eisernen Heimat“ ist jeder willkommen.

Schließ dich uns an und werde Teil einer starken Gemeinschaft. Eisern zusammen – jetzt und für immer!

Bei „Eiserne Heimat“ geht es nicht nur um Fußball – es geht um die Menschen, die den Verein lieben, und die unvergesslichen Momente, die wir gemeinsam erleben. Wir laden dich ein, Teil unserer Familie zu werden und die Magie von Union Berlin mit uns zu teilen.

Das sind wir

Verein Infos

Der Vorstand von „Eiserne Heimat“ setzt sich wie folgt zusammen:

Vorsitzender: 

Andreas Schuster

2. Vorsitzender:

Paul Rust

Kassenwart:

Sebastian Reichelt

Schriftführer:

Martina Schuster

Kassenprüfer:

Patricia Liedke

Satzung des Fanclubs „Eiserne Heimat“ des 1. FC Union Berlin

§ 1 Name und Sitz

Der Fanclub führt den Namen „Eiserne Heimat“  und hat seinen Sitz in Ahrensfelde OT Blumberg. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.V..

§ 2 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 3 Zweck des Vereins

Sinn und Zweck des Vereins ist die Unterstützung des 1. FC Union Berlin und der Stiftung „Union Vereint“ insbesondere bei Heim- und Auswärtsspielen sowie heimischen Veranstaltungen. Er bemüht sich, im Rahmen eines aktiven Club-Lebens das Bild der Fans in der Öffentlichkeit positiv zu beeinflussen.

Der Verein wird bis zur Eintragung im Vereinsregister beim Finanzamt als Interessenvertretung und Vereinigung geführt.

§ 4 Mittelverwendung und Verbot von Begünstigungen

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 5 Beginn und Ende einer Mitgliedschaft

Mitglied kann grundsätzlich jede natürliche Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Weiterhin ist Voraussetzung, dass eine Mitgliedschaft beim 1. FC Union Berlin (mindestens passives Mitglied) besteht. Über eine Aufnahme, die schriftlich eingereicht werden muss, entscheidet der Vorstand. Gegen die Ablehnung, die keiner Begründung bedarf, steht dem/der Bewerber/in die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, welche dann endgültig entscheidet.

Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Ausschluss oder Auflösung des Vereins.

Die Austrittserklärung hat schriftlich postalisch gegenüber einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied zu erfolgen. Die schriftliche Austrittserklärung muss mit einer Kündigungsfrist von einem Monat jeweils zum Ende des Geschäftsjahres gegenüber dem Vorstand erklärt werden.

Ein Ausschluss kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Wichtige Gründe sind insbesondere ein die Vereinsziele schädigendes Verhalten, die Verletzung satzungsmäßiger Pflichten und Beitragsrückstände von mindestens einem Jahr. Der Ausschluss erfolgt bei grobem oder wiederholtem Verstoß gegen die Satzung oder den Interessen des Vereins, wegen unehrenhaftem Verhaltens inner- und außerhalb des Vereins oder aus sonstigen schwerwiegenden Gründen.

Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Die Ausschlusserklärung erfolgt schriftlich. Der Ausschluss wird mit dem Ablauf des Monats wirksam, in dem die Ausschlusserklärung durch den Vorstand erklärt wurde. Zuviel gezahlte Vereinsbeiträge werden zurückerstattet. Gegen den Ausschluss steht dem Mitglied die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, die schriftlich binnen eines Monats an den Vorstand zu richten ist. Die Mitgliederversammlung entscheidet im Rahmen des Vereins endgültig.

Mit der Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche gegenüber dem Verein.

§ 6 Jahresbeitrag

Der Verein erhebt Beiträge von den Mitgliedern, dessen Höhe und Fälligkeit von der Mitgliederversammlung festgesetzt wird.

§ 7 Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.

§ 8 Vorstand

Der Vorstand muss aus Vereinsmitgliedern bestehen. Scheidet ein Vorstandsmitglied aus dem Verein aus, so erlischt automatisch dessen Organstellung. Der Vorstand besteht aus dem ersten und zweiten Vorsitzenden dem Kassenwart und dem Schriftführer. Der Verein wird immer von zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Der Kassenwart verwaltet die Vereinskasse und hat über Ein- und Ausgaben lückenlos Buch zu führen.

§ 9 Wahl des Vorstandes

Der Vorstand wird in der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 4 Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes aus seinem Amt aus, so ist, soweit keine ordentliche Mitgliederversammlung in dem Zeitraum stattfindet, in den folgenden 6 Wochen eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Dort wird ein Ersatzmitglied gewählt. Bei Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt als Vorstand.

§ 10 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Vereinsorgan. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Wahl und Abwahl des Vorstandes, Entlastung des Vorstandes, Festsetzung von Beiträgen und deren Fälligkeit, Beschlussfassung über die Änderung der Satzung, Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins, Entscheidung über Aufnahme und Ausschluss von Personen in Berufungsfällen.

Die ordentliche Mitgliederversammlung findet im ersten Quartal eines jeden Geschäftsjahres statt. Der Vorstand hat die Mitglieder spätestens zwei Wochen vorher schriftlich unter Nennung der Tagesordnung zu informieren.

Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

Die Mitgliederversammlung wird von einem Vorstandsmitglied geleitet.

Jedes Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden. Es ist in begründeten Ausnahmefällen möglich, das Stimmrecht via Videotelefonie auszuüben.

Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins können nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.

Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben außer Betracht.

Der Vorstand ist zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung verpflichtet, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe von Gründen verlangt.

§ 11 Vereinsauflösung

Die Auflösung des Vereins erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung. Bei Auflösung des Vereins wird das gesamte Vermögen nach Begleichung aller mit der Auflösung des Vereins anfallenden Kosten sowie zu entrichtenden Aufwendungen unter allen Mitgliedern aufgeteilt.

Schlussbestimmung: Diese Satzung tritt mit ihrer Verabschiedung durch die Gründungsversammlung in Kraft.

Berlin, der 17.08.2024

Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt 5,00 Euro und die Aufnahmegebühr für neue Mitglieder beträgt 20,00 Euro. 

Dieser Beitrag hilft uns, Fanaktionen, Veranstaltungen und die Organisation des Fanclubs zu finanzieren. Jeder Cent fließt direkt in die Gemeinschaft und ermöglicht es uns, als Fanclub aktiv zu bleiben und gemeinsame Erlebnisse zu schaffen.

Dein Herz schlägt für Union? - Mach’s offiziell! Dein Platz Deine Eiserne Heimat.

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