1. Leidenschaft für den 1. FC Union Berlin – Unsere Mitglieder tragen Union im Herzen und stehen hinter dem Verein, durch alle Höhen und Tiefen.
2. Gemeinschaftssinn und Respekt – Wir legen Wert auf ein faires, respektvolles Miteinander. Unsere Mitglieder stehen für Offenheit und Toleranz.
3. Teilnahme an Fanclub-Aktivitäten – Wer bei uns Mitglied ist, sollte Interesse daran haben, an gemeinsamen Aktionen, Spielen und Veranstaltungen teilzunehmen und die Gemeinschaft aktiv zu erleben.
4. Akzeptanz der Fanclub-Werte und Regeln – Jeder, der beitritt, verpflichtet sich, die Werte der „Eisernen Heimat“ zu leben: Treue, Verantwortung, Leidenschaft und Gewaltfreiheit.
5. Beitragszahlung – Um Fanclub-Aktionen und -Projekte zu ermöglichen, ist ein jährlicher Mitgliedsbeitrag erforderlich, der die Finanzierung und das Fortbestehen des Clubs unterstützt.
6. Mindestalter – Als Mitglied muss man mindestens 18 Jahre alt sein.
7. Mitgliedschaft beim 1. FC Union Berlin – Weiterhin ist Voraussetzung, dass eine Mitgliedschaft beim 1. FC Union Berlin (min. passives Mitglied) besteht.
Jeder, der diese Voraussetzungen erfüllt und Union im Herzen trägt, ist bei uns herzlich willkommen!
So wirst du Mitglied der „Eisernen Heimat“:
1. Antrag ausfüllen – Besuche unsere Website und lade das Antragsformular herunter. Alternativ kannst du uns bei einem unserer Treffen oder Spiele ansprechen und einen Link zu unserer Internetseite erhalten.
2. Antrag einreichen – Sende das ausgefüllte Formular per E-Mail an unsere Fanclub-Adresse oder gib es persönlich bei einem unserer Vorstandsmitglieder ab. Die E-Mail-Adresse und Kontaktinformationen findest du auf unserer Website unter „Mitglied werden“.
3. Mitgliedsbeitrag überweisen – Nach Erhalt deines Antrags erhältst du eine Bestätigung mit den Kontodaten für den jährlichen Mitgliedsbeitrag. Die Zahlung des Beitrags ist erforderlich, um dich offiziell als Mitglied zu registrieren.
4. Willkommenspaket erhalten – Nach erfolgreicher Aufnahme erhältst du ein Willkommenspaket mit Fanclub-Infos und Zugang zu allen Fanclub-Aktivitäten und Vorteilen.
5. Eisern dabei sein! – Du bist nun offiziell Teil der „Eisernen Heimat“ und wirst regelmäßig über anstehende Events, Spiele und Aktionen informiert. Wir freuen uns darauf, dich in unserer Gemeinschaft willkommen zu heißen!
Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt 5,00 Euro und die Aufnahmegebühr für neue Mitglieder beträgt 20,00 Euro.
Dieser Beitrag hilft uns, Fanaktionen, Veranstaltungen und die Organisation des Fanclubs zu finanzieren. Jeder Cent fließt direkt in die Gemeinschaft und ermöglicht es uns, als Fanclub aktiv zu bleiben und gemeinsame Erlebnisse zu schaffen.
Durch die Mitgliedschaft in der „Eisernen Heimat“ erhältst du folgende Vorteile:
1. Exklusive Events und Aktionen – Nimm an besonderen Fanclub-Aktionen wie Fanfesten, gemeinsamen Auswärtsfahrten oder speziellen Events rund um Union Berlin teil.
2. Vorabinfos und News – Erhalte aktuelle Neuigkeiten und exklusive Informationen zu Fanclub-Aktivitäten und Union Berlin.
3. Zugang zu einem starken Netzwerk – Lerne andere Unioner kennen, knüpfe Kontakte und werde Teil einer Gemeinschaft, die den Verein und die Traditionen lebt.
4. Mitbestimmung im Fanclub – Nimm an Mitgliederversammlungen teil und gestalte die Zukunft des Fanclubs mit, indem du deine Ideen und Vorschläge einbringst.
5. Willkommenspaket – Erhalte ein Willkommenspaket mit Fanclub-Merchandise, um deine Zugehörigkeit zur „Eisernen Heimat“ zu zeigen.
6. Zusammenhalt und Freundschaft – Erlebe die Gemeinschaft und den besonderen Zusammenhalt, der die „Eiserne Heimat“ ausmacht. Hier wirst du nicht nur als Fan, sondern als Teil einer Familie willkommen geheißen.
Satzung des Fanclubs „Eiserne Heimat“ des 1. FC Union Berlin
§ 1 Name und Sitz
Der Fanclub führt den Namen „Eiserne Heimat“ und hat seinen Sitz in Ahrensfelde OT Blumberg. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.V..
§ 2 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 3 Zweck des Vereins
Sinn und Zweck des Vereins ist die Unterstützung des 1. FC Union Berlin und der Stiftung „Union Vereint“ insbesondere bei Heim- und Auswärtsspielen sowie heimischen Veranstaltungen. Er bemüht sich, im Rahmen eines aktiven Club-Lebens das Bild der Fans in der Öffentlichkeit positiv zu beeinflussen.
Der Verein wird bis zur Eintragung im Vereinsregister beim Finanzamt als Interessenvertretung und Vereinigung geführt.
§ 4 Mittelverwendung und Verbot von Begünstigungen
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 5 Beginn und Ende einer Mitgliedschaft
Mitglied kann grundsätzlich jede natürliche Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Weiterhin ist Voraussetzung, dass eine Mitgliedschaft beim 1. FC Union Berlin (mindestens passives Mitglied) besteht. Über eine Aufnahme, die schriftlich eingereicht werden muss, entscheidet der Vorstand. Gegen die Ablehnung, die keiner Begründung bedarf, steht dem/der Bewerber/in die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, welche dann endgültig entscheidet.
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Ausschluss oder Auflösung des Vereins.
Die Austrittserklärung hat schriftlich postalisch gegenüber einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied zu erfolgen. Die schriftliche Austrittserklärung muss mit einer Kündigungsfrist von einem Monat jeweils zum Ende des Geschäftsjahres gegenüber dem Vorstand erklärt werden.
Ein Ausschluss kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Wichtige Gründe sind insbesondere ein die Vereinsziele schädigendes Verhalten, die Verletzung satzungsmäßiger Pflichten und Beitragsrückstände von mindestens einem Jahr. Der Ausschluss erfolgt bei grobem oder wiederholtem Verstoß gegen die Satzung oder den Interessen des Vereins, wegen unehrenhaftem Verhaltens inner- und außerhalb des Vereins oder aus sonstigen schwerwiegenden Gründen.
Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Die Ausschlusserklärung erfolgt schriftlich. Der Ausschluss wird mit dem Ablauf des Monats wirksam, in dem die Ausschlusserklärung durch den Vorstand erklärt wurde. Zuviel gezahlte Vereinsbeiträge werden zurückerstattet. Gegen den Ausschluss steht dem Mitglied die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, die schriftlich binnen eines Monats an den Vorstand zu richten ist. Die Mitgliederversammlung entscheidet im Rahmen des Vereins endgültig.
Mit der Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche gegenüber dem Verein.
§ 6 Jahresbeitrag
Der Verein erhebt Beiträge von den Mitgliedern, dessen Höhe und Fälligkeit von der Mitgliederversammlung festgesetzt wird.
§ 7 Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
§ 8 Vorstand
Der Vorstand muss aus Vereinsmitgliedern bestehen. Scheidet ein Vorstandsmitglied aus dem Verein aus, so erlischt automatisch dessen Organstellung. Der Vorstand besteht aus dem ersten und zweiten Vorsitzenden dem Kassenwart und dem Schriftführer. Der Verein wird immer von zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Der Kassenwart verwaltet die Vereinskasse und hat über Ein- und Ausgaben lückenlos Buch zu führen.
§ 9 Wahl des Vorstandes
Der Vorstand wird in der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 4 Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes aus seinem Amt aus, so ist, soweit keine ordentliche Mitgliederversammlung in dem Zeitraum stattfindet, in den folgenden 6 Wochen eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Dort wird ein Ersatzmitglied gewählt. Bei Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt als Vorstand.
§ 10 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Vereinsorgan. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Wahl und Abwahl des Vorstandes, Entlastung des Vorstandes, Festsetzung von Beiträgen und deren Fälligkeit, Beschlussfassung über die Änderung der Satzung, Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins, Entscheidung über Aufnahme und Ausschluss von Personen in Berufungsfällen.
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet im ersten Quartal eines jeden Geschäftsjahres statt. Der Vorstand hat die Mitglieder spätestens zwei Wochen vorher schriftlich unter Nennung der Tagesordnung zu informieren.
Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Die Mitgliederversammlung wird von einem Vorstandsmitglied geleitet.
Jedes Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden. Es ist in begründeten Ausnahmefällen möglich, das Stimmrecht via Videotelefonie auszuüben.
Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins können nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben außer Betracht.
Der Vorstand ist zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung verpflichtet, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe von Gründen verlangt.
§ 11 Vereinsauflösung
Die Auflösung des Vereins erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung. Bei Auflösung des Vereins wird das gesamte Vermögen nach Begleichung aller mit der Auflösung des Vereins anfallenden Kosten sowie zu entrichtenden Aufwendungen unter allen Mitgliedern aufgeteilt.
Schlussbestimmung: Diese Satzung tritt mit ihrer Verabschiedung durch die Gründungsversammlung in Kraft.
Berlin, der 17.08.2024
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